16.12.2009
Gesetzentwurf zum Schutz der Natur: Die größte Bedrohung für die Natur ist die Tigerente
Landtagsrede zum Thema "Gesetzentwurf zum Schutz der Natur"
Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Der vorliegende Gesetzentwurf verdient seinen Namen nicht, denn er ist nicht wirklich ein "Gesetz zum Schutz der Natur". Vielmehr habe ich den Eindruck, dass hier die Interessen der Grundeigentümer gegen den Naturschutz verteidigt werden sollen. CDU und FDP halten sich nämlich mit Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gar nicht erst lange auf, sondern kommen gleich in Kapitel 1 zur Sache:
"Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den besonderen Wert des privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für die Erreichung der im Bundesnaturschutzgesetz genannten Ziele." Wo bleibt da so frage ich Sie der "besondere Wert" der Natur?
"Naturschutz nur mit den Menschen" heißt das bei der CDU. Als richte sich Naturschutz gegen die Menschen. Das Gegenteil ist der Fall: "Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen… zu schützen" sagt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Der fortschreitende Naturverbrauch zerstört diese Lebensgrundlage. Deshalb brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Naturschutz in unserem Land.
Unser Ziel muss es sein, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten sowie der Ökosysteme in ihrer Gesamtheit zu erhalten und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfristig zu sichern.
Es gibt daher nur einen tauglichen Maßstab für gute Naturgesetzgebung: Das ist die Natur selbst. Ihr Erhalt lässt sich objektiv bemessen: Flächenschutz, Arten- und Biotopvielfalt, nicht zerschnittene Lebensräume und Biotopverbund, sauberes Wasser, klare Luft, naturnahe Küsten und Gewässer.
Und hier sieht die Bilanz in Schleswig-Holstein düster aus: Bereits heute sind zwei Drittel aller Amphibienarten, jede zweite Vogelart und jede zweite Pflanzenart gefährdet oder schon aus der Landschaft verschwunden. Die biologische Vielfalt ist wie ein Kartenhaus. Mit jeder Art, die verschwindet, mit jeder Karte, die fehlt, wird das System instabiler. In dem Entwurf fehlen die konkreten Maßnahmen, wie Sie diesen bedrohlichen Schwund stoppen wollen.
Die Natur ist auf dem Rückzug und wir werden in diesem Gesetzgebungsverfahren genau darauf achten, dass dieser Rückzug beendet wird. Ich will hier nur zwei Beispiele nennen, die für Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung sind: Erhalt der Knicks und des Dauergrünlandes. Wir werden uns dafür stark machen, dass diese unser Land prägenden Lebensräume nicht vordergründigen und kurzfristigen landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzungsinteressen geopfert werden. Ein wichtiges und nachhaltig wirksames Instrument dazu ist ein Vorkaufsrecht des Landes für naturschutzwürdige Flächen, die das BNatschG ausdrücklich vorsieht. Es ist bezeichnend, dass CDU und FDP dieses ablehnen.
Herr Kollege von Abercron, Herr Kollege Hildebrandt, Sie haben im Ausschuss davon gesprochen, dass es Ihnen darum geht, die "Standards" der Landesgesetzgebung von 2007 gegenüber dem Bundesgesetz zu erhalten. Das klingt harmlos, ist aber in Wirklichkeit die Drohung, den weiteren Rückzug der Natur in Schleswig-Holstein gesetzlich zu regeln. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird klar, was wir schon lange befürchten: Die größte Bedrohung für die Natur in Schleswig-Holstein ist die schwarz-gelbe Tigerente.
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