25.08.2011
Moorschutz endlich ernst nehmen
Landtagsrede zu TOP 17: Moorschutz
Der Schutz von Moorflächen ist unerlässlich für den Arten- und Gewässer-, aber auch den Klimaschutz. Hochmoore, Röhrichte, Großseggenrieder und Sumpfwälder sind als Lebensraum seltener Arten naturschutzrechtlich besonders geschützt. Sie sind für die landwirtschaftliche Nutzung meist ungeeignet.
Es gibt aber auch Moore, die sind auf den ersten Blick als solche nicht mehr ohne Weiteres erkennbar. Sie sind so weit entwässert, dass man sie trockenen Fußes begehen kann. Häufig wächst dort artenarmes Intensivgrünland oder sie werden sogar beackert.
Der Torfkörper ist zwar noch vorhanden, doch durch die Entwässerung wird er belüftet und schwindet mit der Zeit immer mehr. Das ist sozusagen „Torfabbau“ durch Ackernutzung. Dabei werden klimaschädliches CO2 in die Atmosphäre abgegeben und Nährstoffe freigesetzt, die zur Gewässerbelastung beitragen. Deshalb ist es richtig, dass auch diese, aus Artenschutzgründen eher unbedeutenden Moorgebiete, in das Moorschutzprogramm einbezogen werden.
Sie haben mit ihrem Bericht dankenswerter Weise interessante Zahlen geliefert und die Bedeutung der Moorböden als Kohlenstoffspeicher deutlich gemacht.
Es gibt in Schleswig-Holstein noch ca. 94.000 Hektar Niedermoorböden, die landwirtschaftlich genutzt werden. Das sind Böden, die bei der Reichsbodenschätzung in den 30er und 40er Jahren noch mehr als 60 cm mächtige Torfkörper aufwiesen. Heute kann man davon ausgehen, dass davon noch mindestens 30 cm vorhanden sind.
Leider enthält der Bericht keine weiteren Angaben zur Nutzung dieser Flächen. Und dies, obwohl sämtliche Daten vorhanden sind. Die Moorstandorte wurden kartiert, die Karten liegen in digitaler Form vor. Die landwirtschaftliche Nutzung wird im Rahmen der Agrarförderung ebenfalls digital erfasst. Wenn man wollte, könnte man diese Daten verschneiden und die Flächen ermitteln. Im Klartext: wenn man wollte, würde man deutlich sehen, welche Grünlandflächen auf Moorböden umgebrochen wurden und heute ackerbaulich genutzt werden.
Aber auf diesem Auge ist die Landesregierung blind. Sie will das, was sie naturschutzfachlich als richtig erkennt, landwirtschaftlich nicht umsetzen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage sagen Sie, Ihnen lägen keine Zahlen vor. In Wahrheit wissen Sie es nicht, weil Sie es nicht wissen wollen.
In Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren sehr viel Grünland umgebrochen worden, wie wir ja bereits in der letzten Plenartagung hier diskutiert haben, als es um den Grünlanderlass ging. Es ist mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass ein Teil dieses Grünlandumbruches auf Niedermoor stattgefunden hat.
Dafür hätte es aber, nach Paragraf 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, jeweils einer naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigung bedurft, da Grünlandumbruch auf Moorstandorten der guten fachlichen Praxis widerspricht. Eine solche Genehmigung wurde aber in keinem einzigen Fall erteilt.
Die Regelung im Bundesnaturschutzrecht steht offensichtlich nur auf dem Papier und wird in Schleswig-Holstein nicht umgesetzt. Selbst wenn Landwirte aufgrund der seit 2008 geltenden Dauergrünlandverordnung eine Umbruchgenehmigung beantragen, wird nicht geprüft, ob es sich um Moorboden handelt.
Wenn Sie Moorschutz wirklich ernst nehmen und die noch verbliebenen Restmoorflächen erhalten wollen, dann sorgen Sie dafür, dass diese ungenügende Praxis unverzüglich geändert wird.
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