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Marlies FritzenLandtagsreden

Landtagsreden

18.11.2011

Qualität der Abfallentsorgung und Gebührensicherheit stehen auf dem Spiel

Landtagsrede zu TOP 36: Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen

Wir brauchen eine Novellierung des Abfallrechtes. Diese ist formalrechtlich wegen der Anpassung an die europäische Abfallrahmenrichtlinie erforderlich. Aber sie ist auch dringend notwendig, um Aspekte des Klima- und Ressourcenschutzes stärker zu integrieren.

Kreislaufwirtschaft ist ein schönes Wort. Aber es beschreibt leider noch immer nicht die Realität. Wir müssen weg von der Wegwerf- und Einweggesellschaft und brauchen ein intelligentes Ressourcenmanagement. Dazu gehört Wiederverwertung, aber auch Abfallvermeidung.

Bislang hatte Deutschland in der EU bei der Organisation der Abfallwirtschaft und Wiederverwertung von Abfällen eine Vorreiterrolle. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung zur Novellierung des Abfallrechtes vorgelegt hat, wird sie dieser Rolle allerdings nicht gerecht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt auf niedrigstem Niveau, in vielen Bereichen bedeutet das neue Gesetz eine Anpassung nach unten, an den EU-Durchschnitt.

Garant für das weltweit anerkannte hohe Niveau der Abfallentsorgung und Wiederverwertung in Deutschland war bislang die kommunale Struktur der Entsorgung der häuslichen Abfälle, flächendeckend, aus einer Hand und getragen vom Solidaritätsprinzip. Abfallentsorgung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies gewährleistet im ländlichen Raum wie in Ballungsgebieten eine flächendeckende Abfallentsorgung bei ausgeglichenen Gebührenstrukturen.

Der Entwurf der Bundesregierung war nichts anderes als die Aufweichung dieser Prinzipien. Private Unternehmen sollten sich die wertvollsten Abfallfraktionen sichern können. Völlig zu recht wurde dies zwischen den Ländern kontrovers diskutiert und von den Kommunen als Träger der Daseinsvorsorge abgelehnt.

Der jetzt vorliegende Kompromiss ließ die CDU in einer Pressemitteilung frohlocken: „Rosinenpickerei wird ausgeschlossen“. Aber genau diese ist auch weiterhin möglich.

Die Kommunalverbände haben weiterhin die Befürchtung, durch diese Gesetzesnovelle unter starken Druck durch konkurrierende private Abfallunternehmen zu geraten. Gebührenstabilität und die Qualität der Entsorgung stehen auf dem Spiel.

Privaten AnbieterInnen soll es zukünftig erlaubt sein, einen Teil der häuslichen Abfallentsorgung zu übernehmen, wenn sie ein „höherwertiges“ Angebot machen.

Davon werden, so befürchten die Kommunen, überwiegend finanzstarke, überregional aufgestellte Unternehmen der Entsorgungsbranche Gebrauch machen, die sich eben dann doch die Rosinen rauspicken werden. Denn das Ziel von Unternehmen ist es, Gewinne zu machen. Eine Verpflichtung zur flächendeckenden Versorgung haben sie nicht.

Das bestehende System der Abfallentsorgung ist aus Grüner Sicht durchaus verbesserungswürdig. Ein viel zu großer Anteil verwertbarer Stoffe landet heute immer noch auf Deponien oder in der Verbrennung. Das System muss weiterentwickelt werden, aber es muss sich auch weiter am Gemeinwohlprinzip und nicht am Prinzip der Gewinnmaximierung orientieren.

Wir sind der Überzeugung, dass dies am besten geschehen kann, wenn die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung zentral in öffentlich-rechtlicher Hand bleibt.

Die Kommunen Schleswig-Holsteins lehnen den von BMU und der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU auf Bundesebene ausgehandelten Kompromiss überwiegend ab und hoffen auf ein Vermittlungsverfahren.

Daher fordern wir die Landesregierung auf, am 25. November im Bundesrat den Gesetzesentwurf abzulehnen und damit den Weg für ein Vermittlungsverfahren frei zu machen.

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