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Marlies FritzenLandtagsreden

Landtagsreden

17.09.2015

Schutz der Juwelen unserer Landschaft

Natur zu schützen, Landschaft zu erhalten hat für uns Grüne einen hohen Stellenwert.

Angesichts der vielfältigen Nutzungsansprüche – gesellschaftlicher wie privater – an die Fläche ist dies eine große Herausforderung. Angesichts des weiter rasant zunehmenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist dies allerdings auch dringend geboten

Der Verlust an Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der Verlust an immer mehr Tier- und Pflanzenarten ist ein schleichender Prozess. Der Trend zur Verarmung der Natur hält jedoch seit Jahrzehnten an. Nicht nur in Schleswig-Holstein, in ganz Deutschland, in der gesamten EU, in anderen Industrieländern, ja weltweit. Diesen Trend aufzuhalten ist letztlich auch eine Überlebensfrage für uns Menschen.

Seit 1992 gibt es die UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt. Sie fordert den Erhalt der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine gerechte Aufteilung der sich daraus ergebenden Gewinne.  23 Jahre später sind wir davon noch meilenweit entfernt.

2007 hat die Bundesregierung eine nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Sie fordert:

  • mindestens fünf Prozent Naturwälder sollen entwickelt und möglichst zehn Prozent der Wälder im öffentlichen Besitz aus der Nutzung genommen werden Das haben wir in SH fast geschafft.
  • die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke sollen bis 2020 auf 30 ha pro Tag begrenzt werden. Heute sind es noch immer 81 ha, die täglich versiegelt werden.
  • das Biotopverbundsystem soll ausgeweitet und verbessert werden. Der verstärkte Knickschutz und die Aufnahme des artenreichen Dauergrünlandes sind hier wichtige Schritte, die diese Koalition beschließen wird.

Das Landesnaturschutzgesetz ist ein wichtiges und ein unerlässliches Instrument, um diese Ziele zu erreichen. Wir müssen als Land die Möglichkeiten, die der Bund uns mit dem Bundesnaturschutzgesetz lässt, ausschöpfen. Wir wollen der Natur wieder mehr Rechte geben und nicht, wie die vorherige Landesregierung, Standards bis an die Grenze des gerade noch Zulässigen absenken.

Ein starkes Gesetz ist aber nicht der einzige Hebel, um die notwendigen Verbesserungen für die Natur zu erreichen. Anders als die Opposition glauben machen will, setzen wir neben dem Ordnungsrecht auf freiwillige Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz in der Landwirtschaft, auf Förderung von Beratung für eine naturverträgliche Gewässerunterhaltung oder beim Ökolandbau.

Wir schwächen diese auf Freiwilligkeit beruhenden Instrumente nicht, wie einige behaupten, im Gegenteil, wir stärken sie! Davon kann sich jede/r überzeugen, der mal einen Blick in das neu gestartete Programm zur Förderung des ländlichen Raumes wirft.

Aber Freiwilligkeit allein reicht nicht, sonst wäre unsere Landschaft reicher und bunter als sie tatsächlich ist. Bestes Beispiel dafür ist das einmal weit verbreitete artenreiche Grünland, das wir nun mit diesem Gesetz tatsächlich schützen werden.

Diese für den Artenschutz besonders wertvollen Flächen sind sozusagen Juwelen in unserer Landschaft. Anders als es viele bei der Debatte um das Grünlandgesetz behauptet hatten, sind es nur noch wenige Restflächen in der Größenordnung einiger Tausend Hektar. Wir können es uns einfach nicht leisten, diese auch noch „platt“ zu machen.

Es stimmt ja, wenn einige sagen, früher gab es viel mehr dieser Grünlandflächen, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen andere waren, weil die Landwirte in diesen Zeiten durch ihre Bewirtschaftung, eben genau diese Flächen geschaffen haben. Dies stimmt, hilft aber nicht weiter. Es ändert nichts an der Tatsache, dass wir jetzt einen gesetzlichen Schutz einziehen müssen, sonst werden in wenigen Jahren auch diese Flächen ganz verschwunden sein und mit ihnen viele Arten, und zwar unwiederbringlich.

Wir haben am Tag des Kabinettsbeschlusses über den vorliegenden Gesetzentwurf eine Demonstration erlebt, bei der man den Eindruck gewinnen konnte, die Ökodiktatur in Schleswig-Holstein solle ausgerufen werden. Von „Öko-Pack“ war da auf einem Schild die Rede, von Enteignung, von Existenzgefährdung der landwirtschaftlichen Betriebe.

Ich denke es ist an der Zeit, dass wir die Diskussion um das Landesnaturschutzgesetz auf ihren rationalen Kern zurückführen und diese hochideologische und auch größtenteils symbolische Debatte beenden.

Mit diesem Gesetz wird kein einziger Landwirt enteignet oder in seiner Existenz gefährdet. Ich appelliere an die Bauern und Bäuerinnen im Land: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, lassen Sie sich keine Ammenmärchen erzählen.

Ja, es ist richtig, ein Teil der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein ist in einer ernsthaften Krise. Der Gründe dafür sind aber weder der Naturschutz noch andere Umweltbestimmungen. Die das behaupten, versuchen nur, von den eigentlichen Ursachen abzulenken.

Sie versuchen davon abzulenken, dass sie selbst seit langem und noch immer auf falsche Konzepte bei der Agrarpolitik setzen.

Deshalb appelliere an die Bauern und Bäuerinnen im Land: Bekämpfen Sie nicht den Naturschutz! Öffnen Sie sich für Lösungen, die Landwirtschaft und Natur-, Gewässer-, Boden- und Klimaschutz wieder stärker in Einklang miteinander bringen. Das ist der Weg in die Zukunft!

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