18.02.2016
Bibliotheken bewahren unser kulturelles Erbe
Brauchen wir Bibliotheken? Ja, denn Bibliotheken bewahren unser kulturelles Erbe. Denken Sie an den Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar, der einen immensen, teils nicht wieder gut zu machenden, Schaden angerichtet hat.
Dort sind nicht nur Bücher verbrannt. Dort sind das Wissen und das Denken unserer Vorfahren vernichtet worden. Erkenntnis- und Denktraditionen, auf denen wir bis heute fußen, auf denen sich unser Handeln bezieht und begründet. Sicher ist dies ein besonderes Ereignis, aber es macht die Bedeutung von Bibliotheken bewusst.
Bibliotheken fördern demokratische Mitsprache. Sie bieten Zugang zu Informationen für jedermann und jederfrau. Sie führen schon Kinder dahin, sich die Welt auch lesend zu erschließen. Sie bieten, neben Büchern und Zeitschriften, moderne Medien wie Filme oder E-Books an, ebenso wie die Möglichkeit sich mit dem Internet zu verbinden.
Das Ganze nicht zum Nulltarif, jedoch zu „Preisen“ oder Gebühren, die sozial verträglich sind und damit niemanden ausschließen. Somit erfüllen sie auch eine sozialpolitische Aufgabe, denn es ist eben keineswegs so, dass alle Menschen in unserem Land den gleichen Zugang zu Bildung und Medien haben.
Bibliotheken sind Treffpunkt, sehr häufig auch Ort interkultureller Begegnung. Sie leisten damit gerade aktuell einen wichtigen Beitrag zur Integration und Verständigung. Bibliotheken sind in diesem Kontext im besten Sinne existenzielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe.
Brauchen wir aber auch ein Bibliotheksgesetz? Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des deutschen Bundestages empfahl 2007 in ihrem Abschlussbericht den Ländern, den Bestand an Bibliotheken zu sichern, sie gar zur Pflichtaufgabe zu machen und Bibliotheksgesetze zu verabschieden.
Die Initiative Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein, zu der sich der Schleswig-Holsteinische Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbandes, die Landesgruppe des Berufsverbands Information und Bibliothek, der Regionalverband Nordwest des Vereins Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, unsere Landesbibliothek, die Stadtbibliothek Lübeck sowie die Büchereizentrale zusammengeschlossen haben, fordert ein solches Gesetz und begrüßt ebenso wie der Büchereiverein den vorliegenden Entwurf.
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Bestimmungen für das Bibliothekswesen zusammengefasst. Es unterstreicht die Bedeutung von Bibliotheken im Land, passt das Pflichtexemplarrecht an die modernen Medien und die schleswig-holsteinische Bibliothekswirklichkeit an und sichert die Landesbibliothek als oberste Landesbehörde ab. Insgesamt stärkt es die Bibliotheken im Land und das ist gut so!
Brauchen wir die Kritik der Opposition? Im Grundsatz ja, weil sie ja schließlich dazu da ist. Aber die Kritik der Opposition ist weder konstruktiv noch hilft sie den Bibliotheken weiter. Sie macht sich nicht einmal die Mühe, eigene Vorschläge zu machen. Sie sagt, weniger sei mehr. Das geht schon mathematisch nicht auf und ein Blick zurück zeigt: Schwarz-Gelb hat die Mittel für Bibliotheken gekürzt, die Küstenkoalition hat sie erhöht. Schwarz-Gelb ergeht sich in pauschaler Ablehnung von Verbesserungen, die Küstenkoalition kümmert sich und auch das ist gut so.
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