21.07.2017
Grundwasserschutz ist lebenswichtig
In Schleswig-Holstein gewinnen wir unser gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser. Grundwasserschutz ist als vorsorgender Trinkwasserschutz deshalb lebenswichtig!
Noch ist unser Trinkwasser einwandfrei. Bis oberflächliche Einträge aus Düngemitteln und Pestiziden in die tieferen Grundwasserschichten dringen, können Jahrzehnte vergehen. Messungen der Belastung insbesondere mit Nitrat geben einerseits ein regional unterschiedliches Bild anderseits zeigen sie besorgniserregende Tendenzen. 23 Grundwasserkörper weisen zu hohe Nitratwerte aus, ein Viertel der 236 Messstellen zeigen eine Nitratkonzentration über dem Schwellenwert von 50mg pro Liter. Fast die Hälfte zeigen Werte oberhalb der natürlicherweise vorkommenden Gehalte.
Noch können uns die Wasserversorger mit ausreichend nitratarmem Trinkwasser bedienen. Die starken Belastungen führen aber zu immer höheren volkswirtschaftlichen Kosten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat in einem Gutachten von März dieses Jahres die Kosten, die allein der Wasserwirtschaft daraus entstehen, mit jährlich rund 137 Tausend Euro (bundesweit) beziffert, Tendenz steigend. Zukünftig könnte das Trinkwasser in einigen Regionen um bis zu 62 Prozent teurer werden, so der BDEW.
Zugleich werden die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bezüglich des guten chemischen Zustandes unserer Gewässer nicht eingehalten.
Ich zitiere aus dem Nährstoffbericht von Dezember 2015, ein wissenschaftlicher Bericht, den die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte: „Die Ergebnisse des Nährstoffberichts zeigen auf, dass ein erheblicher Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe die Regeln der guten fachlichen Praxis nicht einhält und somit akuter Handlungsbedarf in weiten Teilen der landwirtschaftlichen Praxis besteht, um die derzeitigen – vielmehr aber noch die zukünftigen – Vorgaben der Düngegesetzgebung und Umweltschutzziele überzeugend zu erfüllen.“
Damit wird auch auf ein weiteres Problem verwiesen: wir haben zu viel Phosphat in unseren Seen, Flüssen und Bächen. Hinzu kommen Rückstände von Pestiziden und Arzneimitteln, die teils seit Jahrzehnten bereits verboten im Grundwasser wieder auftauchen.
Dies alles belegt den Handlungsbedarf und der ist aus unserer Sicht dringend.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode mit der Allianz für Gewässerschutz und verstärkter Beratung der Landwirt*innen erste Erfolge erzielt können und müssen aber noch besser werden. Seit langem ist bekannt, dass die Düngegesetzgebung auf Bundesebene gegen EU-Recht verstößt. Dies wurde auch von den wissenschaftlichen Beiräten der Bundesregierung so gesehen. In einem gemeinsamen Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen, des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik und des wissenschaftlichen Beirates für Düngungsfragen von August 2013 wurden die erforderlichen Änderungen dargestellt.
Unter anderem die Einführung einer Hoftorbilanz, die Verlängerung der Ausbringungssperrfristen, die Ausweitung der Mindestlagerkapazitäten. Und auch eine verbesserte Kontrolle und schärfere Sanktionen.
Von diesen eindeutigen wissenschaftlichen Empfehlungen bis zur Novellierung der Düngeverordnung hat es dann fast vier Jahre gedauert. Trotz des von der Europäischen Kommission am 28. April 2016 angekündigten und im Oktober 2016 eingeleiteten Klageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Und ob die jetzt endlich gefundenen Regelungen wirklich weiter helfen, bezweifele nicht nur ich.
Wir tun hier im Land, was notwendig ist. Wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksamer zu kontrollieren. Dafür werden wir auch die personellen Ressourcen aufstocken. Daneben setzen wir weiter auch auf freiwillige Maßnahmen im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz und Anreize durch Förderprogramme.
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