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Marlies FritzenLandtagsreden

Landtagsreden

04.07.2018

Der Erlass des Ministeriums ist ausreichend

Laubwald aus der Vogelperspektive


Lieber Flemming Meyer,

wir Grüne haben große Sympathien für den Gesetzentwurf des SSW und auch für die Änderungsvorschläge, die nach der Anhörung im Ausschuss heute gemeinsam mit der SPD vorgelegt wurden.

Wald darf nicht für den Bau von Windkraftanlagen zerstört werden und alte Wälder sollen besonders geschützt und erhalten werden. Wir unterstützen beide Anliegen, sind aber nach rechtlicher Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass eine Gesetzesänderung dafür nicht erforderlich ist.

Zum ersten Punkt, Waldzerstörung für Windkraftanlagen: Schon jetzt darf Wald nur mit Genehmigung gerodet und in eine andere Nutzung überführt werden. Das schreibt das Bundeswaldgesetz vor. Das Landeswaldgesetz regelt in § 9, dass die Unteren Naturschutzbehörden ihr Einvernehmen für eine Umwandlung erteilen müssen. Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig.

Ein Argument, das ich gut nachvollziehen konnte, war, dass es eine Regelungslücke gebe für den Fall, dass eine Genehmigung zunächst unter einem anderen Vorwand beantragt wird, später aber doch diese Fläche als Windkraftstandort genutzt werden soll.

Weil es mir einleuchtend erschien, diese Lücke zu schließen, habe ich den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages gebeten, den SSW-Vorschlag zu prüfen. Das Ergebnis kennen Sie, es ist öffentlich und als Umdruck verfügbar. Der Wissenschaftliche Dienst sieht darin verfassungsrechtliche Bedenken. Darum folgen wir Ihrem Vorschlag in dem Punkt nicht.

Zum zweiten Punkt, dem besonderen Schutz alter Wälder: Wir wissen alle, dass die Initiative auf einen Einzelfall zurückgeht, nämlich das Wäldchen in Gintoft in Angeln. Was dort passiert ist, muss man wohl vor allem eine falsche behördliche Entscheidung mit fatale Konsequenzen nennen. Es sind also nicht die gesetzlichen Grundlagen unzureichend, sondern es wurden Fehler bei der Rechtsauslegung durch Behörden gemacht.

Wir haben uns eingehend mit dem Fall befasst und sind zu der Auffassung gelangt, dass es hier einer Klarstellung bedarf, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Das Umweltministerium hat bereits gehandelt und am 10. Januar einen Erlass herausgegeben: ,,Genehmigung von Waldumwandlungen nach § 9 LWaldG; Durchführung der Interessenabwägung".

Der bereits erwähnte § 9 Landeswaldgesetz besagt nämlich auch, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden darf, wenn der Erhalt des Waldes in überwiegendem öffentlichem Interesse liegt. Ich denke, es ist grundsätzlich im Sinne unserer Rechtssystematik, dass sich im Gesetz eine so allgemeine Formulierung findet, anstatt einer Reihe von Aufzählungen, in welchen Fällen das Überwiegen des öffentlichen Interesses gegeben ist, weil diese nie abschließend sein könnte.

Der Erlass stellt klar, dass die gesetzlichen Vorgaben so anzuwenden sind, dass Fälle wieder in Gintoft zukünftig nicht mehr vorkommen. Denn dort wurde das öffentliche Interesse eben nicht ausreichend berücksichtigt.

Er regelt detailgenau, wie zu verfahren ist, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Dort sind unter anderem auch historische alte Waldstandorte besonders erwähnt, und zwar viel ausführlicher und genauer, als es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beziehungsweise Änderungsantrag dazu der Fall gewesen wäre. Auch die naturräumliche Kulisse, in denen eine Waldumwandlung regelhaft zu versagen wäre, ist exakter und damit rechtssicherer beschrieben als im Antrag von SSW und SPD.

Wie wir gehört haben, wirkt der Erlass bereits. In mehreren Fällen wurden Anträge auf Genehmigung zurückgezogen, nachdem die Behörden auf der Grundlage dieses Erlasses den Antragstellern dargelegt haben, dass diese nur äußerst geringe Erfolgsaussichten haben.

Ich danke daher dem Ministerium, das sehr schnell auf die Vorfälle reagiert hat und sehe dies als ausreichend an, weshalb wir die Vorschläge von SSW und SPD ablehnen werden.Der Erlass des Ministeriums ist ausreichend.

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