07.11.2018
Wildgänse an unseren Küsten sind willkommen

Vielen Dank an den Minister und die Mitarbeiter*innen für diesen Bericht. Wildgänse, die an unseren Küsten brüten und rasten, sind eine Freude für jede Naturliebhaber*in, für den Natur- und Artenschutz, für den Tourismus.
Ich erinnere nur einmal an die Ringelganstage, mit Hilfe derer kräftig die Webetrommel für die Biosphäre Halligen und darüber hinaus insgesamt für die Destination Wattenmeer gerührt wird. Die zunehmenden Bestände einzelner Arten stellen andererseits aber auch eine Herausforderung für die Landwirtschaft dar.
Es liegt mir fern, das Problem herunterzuspielen, das sich in den betroffenen Regionen für einige Landwirt*innen ergibt. Wir Grüne haben uns immer dafür ausgesprochen, die betroffenen Landwirt*innen zu unterstützen. Das wirksamste Mittel sind passgenaue Angebote des Vertragsnaturschutzes, die wir weiter entwickeln und fördern wollen. Vergrämungen bleiben weitgehend wirkungslos oder richten im Extremfall sogar noch mehr Schaden an, wenn keine ausreichend großen Ausweichflächen zur Verfügung stehen
und die Tiere durch häufiges Auffliegen einen noch größeren Energiebedarf durch Fressen stillen müssen.
Zugleich stellen wir fest, dass die Anzahl der Gänse in den letzten Jahren insbesondere bei den Grau- und Nonnengänsen stark zugenommen hat. Entsprechend hoch ist derDruck auf die Landwirtschaft und den Artenschutz, zu Lösungen zu kommen.
Da Gänse Zugvögel sind und sich ihre Lebensräume weit über den Globus verteilen, darf aus dem zahlreichen Auftreten einiger Populationen in manchen Regionen zur Rastzeit allerdings nicht der Schluss gezogen werden, eine Schutzwürdigkeit sei nicht mehr gegeben. Und wir dürfen auch nicht übersehen, dass es bei einigen, seltenen Arten auch einen rückläufigen Trend gibt. Die Verpflichtungen aus internationalen Artenschutzabkommen, aus EU-Recht und nationalem Recht, müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es sind immer wieder Forderungen aus der Landwirt schaft erhoben worden, zum Verfahren einer direkten Entschädigungszahlung überzugehen. Einem solchen Verfahren, das sich zugegebenermaßen erst einmal logisch anhört, stehen allerdings EU-rechtliche Beihilferegelungen beziehungsweise das Wettbewerbsrecht aktuell im Weg.
Wir müssen also zu rechtskonformen, eventuell auch ganz neuen Lösungen kommen und ich will klar sagen, dass wir Grüne offen dafür sind. Wir haben im Juni 2016 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der unter anderem beinhaltet, die Gänsefraßschäden gezielt zu erfassen, monetär zu bewerten und die Datenerfassung zweigleisig zu machen, indem der Aufenthaltsort von Gänsen zum einen und landwirtschaftliche Schäden zum
anderen gemeldet werden können.
Wir haben die Landesregierung gebeten, ein landesweites abgestimmtes Handlungskonzept zu entwickeln, das auf ausreichend großen Duldungs- und Nichtduldungsgebieten beruht. Die Landesregierung hat diesen Beschluss umgesetzt, das heißt die alte Landesregierung hat damit begonnen und die neue ab Sommer 2017 führt dieses fort.
Ein Online-Tool zur Datenerfassung wurde eigens geschaffen. Das Monitoring wird laufend verbessert. Anhand der gewonnenen Daten, zum Beispiel die Lage von Schlafgewässern, von Nahrungsflächen und ihr Wechsel im Jahresverlauf, dem Ausmaß der Schäden Wirksamkeit von Vergrämungsmaßnahmen, sind die bestehenden Programme und Maßnahmen weiterhin regelmäßig zu evaluieren und anzupassen.
Ich hoffe, dass wir dieses Thema weiterhin fraktionsübergreifend, pragmatisch und ohne Polemik gemeinsam angehen und damit den berechtigten Anliegen der Nutzer*innen gerecht werden und gleichzeitig die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes.
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