Töten ohne Sinn und Verstand: Schwarz-Gelb erlaubt weiter Jagd auf Mauswiesel, Saatgänse, Blässhühner und Möwen
Still und heimlich hat die Landesregierung die umstrittene Landesjagdzeitenverordnung um fünf Jahre verlängert. Offenbar fürchtet sie die öffentliche Debatte und dies zu Recht, denn sie erlaubt das Töten ohne Sinn und Verstand.
Von Marlies Fritzen
In der Verordnung werden die Jagdzeiten selbst für geschützte und vom Aussterben bedrohte Tiere wie Baummarder, Iltis, Rebhuhn und Sturmmöwe ausgeweitet. Der Jagd- und Artenschutzbericht für die Saison 2008/2009 belegt, das 2.260 Iltisse, 371 Rebhühner und 187 Sturmmöwen „zur Strecke gebracht“ wurden. Iltisse und Sturmmöwen stehen auf der Vorwarnliste der gefährdeten Arten, Rebhühner gelten als gefährdet. Die Landesregierung nennt keinen vernünftigen Grund für die Jagd auf gefährdete Arten und kennt auch keine Zahlen über deren Auswirkung auf die Bestände.
Die Landesregierung ignoriert darüber hinaus das Risiko des versehentlichen Abschusses seltener und bedrohter Tierarten. Der geschützte Singschwan ist nicht immer sicher vom Höckerschwan zu unterscheiden, die bedrohte Waldsaatgans sieht der gewöhnlichen Saatgans nicht unähnlich. Wegen dieser Verwechselungsgefahr gab es für Arten wie der Saatgans eine ganzjährige Schonzeit. Schwarz-Rot hat sie 2005 aufgehoben, Schwarz-Gelb verlängert diese unverantwortliche Jagdpraxis nun.
Welchen ökologischen Sinn die Tötung von Mauswieseln macht, kann die Landesregierung nicht sagen. Dennoch wurden in der letzten Saison 270 von ihnen erlegt, ebenso 473 Höckerschwäne, 874 Blässhühner, 5.325 Elstern, 21.381 Rabenkrähen. Kein Mensch isst Höckerschwäne oder Elstern, niemand näht sich einen Mantel aus dem Fell von Mauswieseln. Wozu also müssen sie bejagt werden? Die Antwort darauf bleibt die Landesregierung schuldig.
Erschienen in: „Grüne Welle, Das Magazin für grüne Politik in Schleswig-Holstein“, Ausgabe 2/2010.
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