Nerze gehören nicht in den Käfig und ihr Fell nicht in den Kleiderschrank
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden zufügen, so steht es im Tierschutzgesetz. Ein schicker Pelzmantel ist aber kein „vernünftiger Grund“.
Von Marlies Fritzen
Anfang September befreiten Tierschützer mehrere Tausend Nerze aus einer Pelztierfarm im Kreis Schleswig-Flensburg. Die meisten Tiere wurden rasch wieder eingefangen, einige hundert starben. Immer wieder machen solch spektakuläre Aktionen Schlagzeilen, das Problem einer artgerechten Haltung lösen sie aber nicht. Im Gegenteil stehen sich Tierhalter und Tierschützer unversöhnlich gegenüber. Die einen sprechen von Terroranschlägen auf ihre Betriebe, die anderen von Mord an der unschuldigen Kreatur.
Nerze gehören zur Familie der Marder. Sie leben in freier Natur in einem Revier von rund 20 Quadratkilometern − sowohl an Land als auch im Wasser. Ihr Fell ist daher dicht und wasserabweisend, ein idealer Pelz eben. In Pelzfarmen leben sie in Käfigen von 95 mal 30 mal 45 Zentimetern, auf Drahtböden und ohne die Möglichkeit zu schwimmen. Eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit wird ihnen also versagt.
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit nach meinen Erkundigungen drei Pelztierbetriebe mit insgesamt rund 41.000 Tieren. Ab Dezember 2011 gelten strengere Haltungsvorschriften, nach denen den Tieren in Gruppenhaltung mindestens ein Quadratmeter Platz gegeben werden muss. Zusätzlich sollen sie ab Dezember 2016 eine Schwimm- oder Sandbademöglichkeit erhalten. In einem Gespräch mit dem Pelztierzüchterverband wurde deutlich, dass dieser die neuen Regelungen ablehnt. Die Zucht und Haltung sei danach nicht mehr rentabel. Heute kostet ein Fell etwa 26 Euro, nach der Umstellung wird mit Kosten von rund 430 Euro gerechnet. Für einen Mantel benötigt man bis zu 50 Felle. Man werde daher gegen den Vollzug der neuen Haltungsregelungen klagen, hieß es. Ich habe deshalb im Landtag einen Antrag gestellt, der die Landesregierung auffordert, die Einhaltung der neuen Vorschriften genau zu überprüfen und Verstöße zu sanktionieren.
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, dieser Grundsatz wird im Tierschutzgesetz festgeschrieben. In Paragraf 2 wird festgelegt, dass „wer ein Tier hält […] die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken [darf], dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.“ Ein schicker Pelzmantel ist kein „vernünftiger Grund“, die Haltung von Nerzen nicht artgerecht. Deshalb gilt: Nerze gehören nicht in den Käfig und ihr Fell nicht in den Kleiderschrank!
Aus: Grüne Welle, Das Magazin für Grüne Politik in Schleswig-Holstein, 4/2010
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