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Naturschutz ist kein Luxus

Der schweizerische Schriftsteller Robert Walser hat einmal über die Natur gesagt „Die Natur braucht sich nicht anzustrengen, bedeutend zu sein. Sie ist es.“ Diese Aussage können wir Grüne nur unterschreiben. Doch gleichzeitig stellen wir fest, dass der Naturschutz immer wieder hart kämpfen muss, um als berechtigte Forderung allgemein anerkannt zu werden. Die Schutzgüter des Naturschutzrechtes, als da sind die biologische Vielfalt, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und Schönheit der Landschaft, sind in Zeiten des Klimawandels und der zunehmenden Flächeninanspruchnahme durch verschiedenste Nutzungen stärker gefährdet als jemals zuvor.

Das gilt auch für Schleswig-Holstein. Zwar gibt es auf der Habenseite einiges zu verbuchen: eine abwechslungsreiche, von Knicks durchzogene Kulturlandschaft, zahlreiche Seen und Kleingewässer, einmalige Küstenlandschaften. Der größte Nationalpark Deutschlands, Nationalpark Schleswig-Holstein Wattenmeer,  beheimatet um die 3200 Tierarten und gilt als vogelreichstes Gebiet Mitteleuropas. 2009 wurde das Wattenmeer von den Vereinten Nationen sogar zum Weltnaturerbe der Menschheit ernannt. Auch die Flüsse bieten Lebensraum unter anderem für Eisvögel und Fischotter.

In Teilbereichen gibt es durchaus Erfolge beim Artenschutz. Bei vielen bedrohten Arten setzt sich dagegen der Rückgang ungebremst fort. Frühere Allerweltsarten wie Kiebitz und  Feldlerche finden sich auf roten Listen wieder.  Die Verarmung und der Verlust von Lebensräumen schreiten voran. Mit einem Anteil der Landesfläche von knapp drei Prozent an

Naturschutzgebieten (NSG) liegt Schleswig-Holstein unter dem Bundesdurchschnitt.

Zusammen mit Vogelschutzgebieten und FFH-Flächen beträgt der Anteil an der Landesfläche knapp 10 Prozent. Durch die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes in der vergangenen Wahlperiode hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung das Schutzniveau auf das gerade noch europa-und bundesrechtlich zulässige niedrigste Niveau heruntergefahren

Der Schutz von Tier-und Pflanzenarten, der Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ist kein Luxus, den man sich nach Gutsherrenart leistet, aber vernachlässigen kann, wenn es wirtschaftlichen Interessen zuwiderläuft.  Deshalb ist es nun höchste Zeit, das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins gründlich zu überarbeiten und dem Schutz der Natur die Bedeutung zurückzugeben, die angemessen ist und den Erhalt der biologischen Vielfalt in unserem Land zu sichern. Konkret wollen wir den Vorrang der Natur auf 15 Prozent der Landesfläche, einen echten Schutz des arten- und struktureichen Dauergrünlandes, die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes für naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen, eine Gewässerunterhaltung, die im Einklang mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes steht.

Die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes ist in Arbeit. Im Herbst 2015 soll sie im Landtag beschlossen werden. Dann bekommt die Natur hoffentlich wieder das Recht, das ihrer Bedeutung angemessen ist.

Aus: Grüne Welle, Das Magazin für Grüne Politik in Schleswig-Holstein, Oktober 2014

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