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Aus: Grüne Welle, Das Magazin für grüne Politik in Schleswig-Holstein, 2/2009

Von Marlies Fritzen

Mit der Übertragung des Landeswaldes in eine Anstalt öffentlichen Rechts geriet der öffentliche Forst 2007 unter verschärften ökonomischen Druck. Vorgaben für eine naturnahe Waldbewirtschaftung wurden gestrichen. Gewinnmaximierung durch Holzverkauf steht seitdem ganz oben auf der Agenda. Jetzt legt die Landesregierung erneut die Axt an. Mit der geplanten Änderung des Landeswaldgesetzes verliert der Landeswald endgültig seine ökologische Vorbildfunktion.

Das vom grünen Umweltminister Klaus Müller 2004 vorgelegte Gesetz formulierte klare ökologische Standards für die Bewirtschaftung der öffentlichen Wälder. Heimische Pflanzenarten sollten bevorzugt, auf chemische Düngung zum Schutz des Grundwassers verzichtet werden. Tot- und Altholz wurde als Lebensraum für Insekten und Pilze, als Brutplatz für Spechte und Fledermausquartier erhalten. Die Entwässerung in den Wäldern war zugunsten von Kleingewässern und feuchten Waldbereichen eingeschränkt. Ein Teil des Waldes sollte gänzlich der Natur überlassen und von jeglicher wirtschaftlichen Nutzung ausgenommen sein.

Grundlegend war der Gedanke, dass dem in öffentlichem Besitz liegenden Wald eine besondere Rolle zukommt. Eine Rolle, die den verschiedenen Nutzungsansprüchen wie Holzproduktion und Erholungsraum für die Menschen sowie Biotoperhaltung und Schutz der Pflanzen- und Tierwelt gleichermaßen gerecht werden sollte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diese am Gemeinwohl orientierten Zielsetzungen zurück genommen. Ökonomische Interessen stehen klar im Vordergrund, auf Kosten von Natur- und Artenschutz.

Neben diesem ökologischen Kahlschlag will die große Koalition den Menschen zukünftig auch das Betreten der Wälder abseits von Wegen wieder verbieten. Ein solches Wegegebot gibt es in keinem anderen Bundesland, die rot-grüne Landesregierung hatte es 2004 auch für Schleswig-Holstein aufgehoben. Die Erfahrungen seither zeigen, dass es aus naturschutzfachlicher Sicht keinen Grund für ein Betretungsverbot gibt. Nur wenige Menschen verlassen die vorgegebenen Wege, um z. B. einen umgestürzten Baum, einen Tümpel oder einen Ameisenhaufen näher zu betrachten. Kaum ein Waldspaziergänger läuft querfeldein und zerstört sensible Bereiche. Die Freude an der Naturbeobachtung geht im Gegenteil mit der Achtung vor der Natur einher. 

Empfindliche Arten wie Seeadler oder Kranich können auch mit den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten vor Störungen durch Spaziergänger, Pilzsammler oder Vogelbeobachter durch zeitlich begrenzte, weiträumige Absperrungen ihrer Brutplätze wirksam geschützt werden.

Das Wegegebot ist also rein ideologisch begründet. Selbst die Naturschutzverbände lehnen ein generelles Betretungsverbot ab. Sie befürchten wohl nicht zu Unrecht, dass weniger Uhu und Schwarzstorch als vielmehr Jäger und Holzfäller, für die das Verbot nicht gelten soll, vor unliebsamen Beobachtern geschützt werden sollen.

Mit dem Grundsatz Ökonomie vor Ökologie und dem Betretungsverbot für Wälder verlängert die große Koalition ihr naturschutzpolitisches Sündenregister. Die SPD hat zwar wie immer angekündigt, mit ihr sei das nicht zu machen. Indes, es wäre das erste Mal seit vier Jahren schwarz-rot, dass sie am Ende nicht doch umfällt.