17.02.2010
Landeswassergesetz: Natur und Umwelt sind die Verlierer
Zu der Anhörung zur Novelle des Landeswassergesetzes erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Die schwarz-gelbe Landesregierung vergibt eine weitere Chance für mehr Natur- und Umweltschutz in Schleswig-Holstein.
Sinnvoll und möglich wären besonders geschützte, fünf Meter breite Gewässerrandstreifen an allen Gewässern im Land. So sieht es das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ausdrücklich vor. CDU und FDP wollen davon abweichen und den für Natur- und Umweltschutz wertvollen Uferrand nur an bestimmten ausgewiesenen Gewässern ungenutzt lassen.
Gewässerrandstreifen haben eine wichtige ökologische Funktion für Lebensgemeinschaften im und am Wasser, sie dienen der Wasserspeicherung und vor allem schützen sie die Gewässer vor Pestizid- und Düngemitteleinträgen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.
Die Novelle des Landeswassergesetzes entspricht dem, was von der schwarz-gelben Landesregierung zu erwarten war: Natur und Umwelt sind die Verlierer.
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