23.02.2010
Landesnaturschutzgesetz: Schlecht für die Natur und sogar verfassungswidrig
Das Landesnaturschutzgesetz, das morgen in zweiter Lesung im Landtag beschlossen werden soll, ist verfassungswidrig. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Das neue Landesnaturschutzgesetz reduziert die ohnehin geringen Standards im Naturschutz in Schleswig-Holstein weiter. Von einer schwarz-gelben Koalition war dies zu befürchten gewesen. Dass sich CDU und FDP zudem nicht an geltendes Recht halten wollen, ist allerdings ein Skandal: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Eine juristische Prüfung ergab, dass Paragraf 27a gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen würde. Die dortigen Regelungen zum Artenschutz sind abweichungsfest. Eine separate Länderregelung würde einen Verstoß gegen das Grundgesetz bedeuten.
Wir fordern CDU und FDP auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und nachzubessern. Sollte dies nicht geschehen, werden wir rechtliche Schritte prüfen.
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