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26.03.2010

Rückwärtsgewandtes Naturschutzverhinderungsgesetz

Zur Pressekonferenz des Landesnaturschutzbeauftragten zum neuen Landesnaturschutzgesetz sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

Ich teile die scharfe Kritik des Landesnaturschutzbeauftragten: Dieses Gesetz verdient seinen Namen nicht, denn es ist in Wahrheit ein rückwärtsgewandtes „Naturschutzverhinderungsgesetz“, das zudem auch noch verfassungswidrig ist.

Landwirtschaftlichen Interessen wird einseitig der Vorzug gegeben, die Natur hat das Nachsehen. Naturschutz ist aber kein Luxus, den wir uns nach gutsherrlicher Manier nur leisten können, wenn die Ernte ertragreich war. Natur ist unsere Lebensgrundlage und ihre fortschreitende Zerstörung bedroht auch uns Menschen existenziell. Es gilt daher, die konkurrierenden Nutzungsansprüche sorgfältig gegeneinander abzuwägen und einen modernen, integrierenden Ansatz für Landwirtschaft und Naturschutz zu wählen. Stattdessen teilen CDU und FDP das Land in Schutz- und Schmutzgebiete auf.

Wichtige Elemente des Naturschutzes werden gekippt:

  • Ein Vorkaufsrecht für naturschutzfachlich wertvolle Flächen, die das Bundesgesetz ausdrücklich vorsieht, streicht die Landesregierung.
  • Den dringend erforderlichen Ausgleich für Naturverbrauch reduziert sie in unverantwortlicher Weise.
  • Das Ehrenamt, das von CDU und FDP ansonsten immer hochgehalten wird, wenn es gilt, Aufgaben des Staates abzuwälzen, wird aus Angst vor Kritik entscheidend geschwächt.

Schließlich scheut die Landesregierung nicht einmal vor einem Bruch der Verfassung zurück. Und das nur, damit der Griff zur Knickschere 14 Tage länger möglich sein soll. Durch das Bundesnaturschutzgesetz ist der Gehölzschnitt für die Länder verbindlich auf den Zeitraum 30. September bis 1. März festgelegt worden. Schleswig-Holstein schert aus und legt diesen Termin für den 15. März fest. Deshalb prüfe ich zurzeit die Möglichkeiten einer Verfassungsklage.

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