08.04.2010
Töten ohne Sinn und Verstand: Schwarz-Gelb erlaubt weiter Jagd auf Mauswiesel, Saatgänse, Blässhühner und Möwen
Die Landesregierung hat die Landesjagdzeitenverordnung von 2005 um weitere fünf Jahre verlängert. Zur Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Verordnung erklärt deren umweltpolitische Sprecherin, Marlies Fritzen:
Das Töten von Tieren durch Abschuss oder Fang ist nur aus zwei Gründen zu rechtfertigen: Entweder, es handelt sich um nicht bedrohte Tierarten, die einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, oder es ist aus naturschutzfachlichen Erwägungen eine Bestandskontrolle erforderlich.
Was aber tut die Landesregierung? Sie verlängert die Ausweitung der Jagdzeiten selbst für geschützte und vom Aussterben bedrohte Arten wie Baummarder, Iltis, Rebhuhn und Sturmmöwe. Sie ist offensichtlich nicht in der Lage, aus ihrem eigenen Jagd- und Artenschutzbericht die angemessenen Konsequenzen zu ziehen. Der Bericht belegt, dass in der Saison 2008/2009 in Schleswig-Holstein 2.260 Iltisse, 371 Rebhühner und 187 Sturmmöwen „zur Strecke gebracht“ wurden. Iltisse und Sturmmöwen stehen in Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste der gefährdeten Arten, Rebhühner gelten als gefährdet, deutschlandweit als stark gefährdet. Die Landesregierung nennt keinen vernünftigen Grund für die Jagd auf gefährdete Arten und kennt auch keine Zahlen über deren Auswirkung auf die Bestände. Ohne Sinn und Verstand also gibt sie diese Tiere weiter zum Abschuss frei, statt sie wirksam zu schützen.
Die Landesregierung ignoriert darüber hinaus das Risiko des versehentlichen Abschusses seltener und bedrohter Tierarten. Der geschützte Singschwan ist nicht immer sicher vom Höckerschwan zu unterscheiden, die bedrohte Waldsaatgans sieht der gewöhnlichen Saatgans nicht unähnlich. Wegen dieser Verwechselungsgefahr gab es für Arten wie der Saatgans bis 2005 eine ganzjährige Schonzeit. Schwarz-Rot hat sie 2005 aufgehoben, Schwarz-Gelb verlängert diese unverantwortliche Jagdpraxis nun.
Wir fordern, dass Arten- und Tierschutzaspekte bei der Jagd Vorrang haben. Ohne vernünftigen Grund dürfen Tiere nicht gejagt werden. Welchen ökologischen Sinn die Tötung von Mauswieseln macht, kann die Landesregierung nicht sagen. Dennoch wurden in der letzten Saison 270 von ihnen erlegt, ebenso 473 Höckerschwäne, 874 Blässhühner, 5.325 Elstern, 21.381 Rabenkrähen. Kein Mensch isst Höckerschwäne oder Elstern, niemand näht sich einen Mantel aus dem Fell von Mauswieseln. Wozu also müssen sie bejagt werden? Die Antwort darauf bleibt die Landesregierung schuldig.
Download: Kleine Anfrage zur Landesjagdzeitenverordnung (PDF)
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