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27.09.2010

Einknicken vor der Agrarlobby

Zur neuen Grundwasserverordnung des Bundes, die vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedet wurde, sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

Der Regelungsbereich der Verordnung ist auf Gewässerbenutzungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz beschränkt. Diffuse Einträge durch Düngemittel und Gülle aus der Landwirtschaft werden ausgeklammert. Dabei stellen diese Einträge die Hauptbelastung für unser Grundwasser dar. Mehr als die Hälfte aller Grundwasserleiter in Schleswig-Holstein ist durch Nitrateinträge aus der Landwirtschaft sehr stark belastet. Sie wurden deshalb bei der Bestandsaufnahme zur Wasserrahmenrichtlinie als gefährdet eingestuft.

Einmal mehr ist die Politik vor den Interessen der Agrarlobby eingeknickt. Dabei haben die Verbände der Wasserwirtschaft im Verlauf der Anhörung einen guten Vorschlag gemacht, wie auch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft  in den Verordnungstext hätten einbezogen werden können.

Das Ausklammern dieser Stoffe ist fachlich nicht zu begründen. Für die Qualität des Grundwassers ist allein die Konzentration eines jeden Schadstoffes maßgeblich, nicht jedoch deren Herkünfte. Damit entspricht die neue Grundwasserverordnung nicht den Vorgaben der europäischen Grundwasserrichtlinie.

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