26.10.2010
Regelungen zum Knickschutz müssen klar und eindeutig gefasst werden
Zum Ausgang der Berufungsverhandlung im Streit um die Knickpflege vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Knicks als einzigartige Bestandteile der schleswig-holsteinischen Landschaft und als wertvoller Lebensraum vieler Pflanzen- und Tierarten müssen wirkungsvoll geschützt und fachgerecht gepflegt werden. Daran lässt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig keinen Zweifel.
Jetzt muss die Landesregierung die notwendigen Konsequenzen ziehen. Die Knickpflege muss endlich rechtsverbindlich und naturschutzfachlich angemessen geregelt werden. Ein Knick ist schließlich ein Knick und keine Gartenhecke! Hier muss Klarheit geschaffen werden, nicht nur im Interesse des Naturschutzes. Es dient auch der Rechtssicherheit der LandnutzerInnen, wenn die Regelungen zur Knickpflege klar und eindeutig gefasst werden.
Bei der Gelegenheit kann die Landesregierung auch gleich den Verfassungsbruch heilen und die dem Bundesrecht widersprechende Regelung zur zeitlichen Eingrenzung der Knickpflege im Landesnaturschutzgesetz anpassen.
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