15.12.2010
Der große Bluff bei der Küstenschutzabgabe
Zum Begleitantrag von CDU und FDP zum Haushaltsbegleitgesetz bezüglich der Küstenschutzabgabe (Drs. 17/1124), sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Schwarzgelb hat heute den Haushalt nur durchbekommen, weil sie bei der Küstenschutzabgabe geblufft haben. Das Vorhaben, über den Bundesrat eine Befreiung von der naturschutzrechtlichen Ausgleichspflicht für den Küstenschutz zu erwirken, wird erfolglos bleiben. Da von Küstenschutzmaßnahmen überwiegend Natura 2000 Flächen betroffen sind, wäre eine solche Änderung nicht mit EU-Recht vereinbar. Und selbst wenn es möglich wäre - dadurch würde nicht annähernd die Summe zusammenkommen, die eine Küstenschutzabgabe ersetzen könnte. Das ist billige Rhetorik auf dem Rücken des Naturschutzes und des Welterbes Wattenmeer. Ich wundere mich, dass Landtagsabgeordnete auf so etwa hereinfallen.
Der Sprecher für Küstenschutz, Bernd Voss, ergänzt:
Der zweite Bestandteil des Antrages, eine kommunale Kofinanzierung für den Küstenschutz, wird bei den kommunalen Spitzenverbänden auf wenig Begeisterung stoßen. Am Ende wird es dann wohl doch auf das ursprüngliche Konzept zur Küstenschutzabgabe hinauslaufen. Aber es geht durch dieses Ausweichmanöver wertvolle Zeit verloren. Um die gesetzliche Basis für eine solidarische und effiziente Klimaschutzsteuer kümmert die Landesregierung sich nicht. CDU und FDP gefährden so die Kofinanzierung der Bundesmittel für den Küstenschutz. Es geht dabei um acht Millionen Euro aus dem Klimaschutzpakt der Bundesregierung. So gefährdet die Landesregierung den zukünftigen Küstenschutz.
zurück