zum inhalt
Links
  • Landtagsfraktion
  • Landesverband
  • Mein Kreisverband
HomeKontaktSitemapSucheImpressumDatenschutz
Marlies Fritzen
Menü
  • Presse
    • Pressemitteilungen 2020
    • Pressemitteilungen 2019
    • Pressemitteilungen 2018
    • Pressemitteilungen 2017
    • Pressemitteilungen 2016
    • Pressemitteilungen 2015
    • Pressemitteilungen 2014
    • Pressemitteilungen 2013
    • Pressemitteilungen 2012
    • Pressemitteilungen 2011
    • Pressemitteilungen 2010
    • Pressemitteilungen 2009
    • Pressefotos
  • Landtagsreden
  • Positionen
    • Reden
    • Artikel & Aufsätze
  • vor Ort
  • Person
  • Einblicke
    • Bericht aus Kiel
  • Kontakt
Marlies FritzenPressePressemitteilungen 2011

Presse

  • Pressemitteilungen 2020
  • Pressemitteilungen 2019
  • Pressemitteilungen 2018
  • Pressemitteilungen 2017
  • Pressemitteilungen 2016
  • Pressemitteilungen 2015
  • Pressemitteilungen 2014
  • Pressemitteilungen 2013
  • Pressemitteilungen 2012
  • Pressemitteilungen 2011
  • Pressemitteilungen 2010
  • Pressemitteilungen 2009
  • Pressefotos

05.05.2011

Recht und Gesetz gelten auch für Herrn Schwarz!

Zum heute von der Umweltministerin herausgegebenen Erlass zum Grünlandumbruch und der Reaktion des Bauernverbandes sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

Der Rückgang der geschützten Wiesenvögel in unserem Land ist dramatisch. Der Grund: Uferschnepfen, Kiebitz und Co. fehlt der Lebensraum. Feuchte, extensiv bewirtschaftete Wiesen werden immer mehr in intensiv genutzte Ackerflächen vor allem für den Anbau von Mais für Biogasanlagen umgewandelt. Mit dem Einbruch der Uferschnepfenpopulation um gebietsweise fast 75 Prozent drohen Schleswig-Holstein ein Klageverfahren der EU und der Verlust von EU-Mitteln.

Es ist mehr als fraglich, ob der neue Grünlanderlass den massiven Artenrückgang stoppen kann. Weiterhin darf Grünland umgebrochen werden. Ein qualitativ gleichwertiger Lebensraum muss, wie noch in ersten Erlassentwurf fachlich zu Recht gefordert, nicht mehr hergestellt werden.

Wenn der Bauernverbandspräsident Schwarz dennoch meint, Naturschutz dürfe nicht verordnet werden, dann sei ihm gesagt: Natur- und Artenschutz sind gesetzliche Verpflichtungen und nicht nach gutsherrlicher Manier zu gewähren. Recht und Gesetz gelten auch für Herrn Schwarz.

zurück