11.01.2012
Jagdrecht verschärft Konflikte mit dem Naturschutz
Zum Beschluss des neuen Jagdgesetzes im Umweltausschuss sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Den Anforderungen an ein zeitgemäßes Jagdrecht wird dieses Gesetz nicht gerecht. Es ist im Gegenteil ein weiteres Beispiel für den schwarz-gelben Abbau von Naturschutzstandards. Es wird Zeit, dass diese Koalition endlich abgelöst und dieser Entwicklung ein Ende gesetzt wird.
Zukünftig erlaubt das Landesjagdgesetz ohne Genehmigung der Naturschutzbehörden die Zerstörung von Gelegen von „Federwild“, gemeint sind vor allem Gänse. Auch geschützte Arten können davon betroffen sein. Aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen das Artenschutzrecht.
Das Schießen mit Bleimunition bleibt weiterhin erlaubt. Bleihaltige Munitionsreste sind häufige Todesursache bei Seeadlern, die eigentlich streng geschützt sind. Auch aus Sicht der VerbraucherInnen ist sie gesundheitlich nicht unbedenklich. Es gibt erprobte bleifreie Munition, doch die Munitionsindustrie hat diesen Trend verschlafen und offensichtlich erfolgreiche Lobbyarbeit geleistet.
Ein Hauptproblem in vielen Wäldern Schleswig-Holsteins ist der hohe Rehbesatz, der den natürlichen Aufwuchs junger Bäume verhindert und eine naturnahe Waldbewirtschaftung erschwert. Das bestehende System der Abschusspläne ist nicht nur ungeeignet, dies Problem zu lösen, es behindert sogar eher ein effektives Wildmanagement.
Aus Tierschutzgründen ist eine Verkürzung der Jagdzeiten geboten. Die in Schleswig-Holstein ohnehin längsten Jagdzeiten der Republik sollen aber zukünftig noch weiter ausgeweitet werden.
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