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07.02.2013

Erfolg für den Meeresschutz

Zum Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts zur Muschelfischerei im Nationalpark Wattenmeer erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

Dies ist ein Erfolg für den Meeresschutz und ein Erfolg für den Nationalpark Wattenmeer. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt: importierte, gebietsfremde Muscheln haben im Nationalpark nichts verloren. Sie sind eine Gefahr für die biologische Vielfalt und für die Stabilität des Ökosystems.

Die Muschelfischerei hatte Bestandsschutz im Wattenmeer. Sie hat jahrzehntelang von der Substanz gelebt, und nun ist das Eigenkapital in Form heimischer Muscheln aufgebraucht. Damit entfällt auch die Grundlage, auf der die Fischerei noch in den sensiblen Gebieten des Nationalparks durchgeführt werden konnte.

Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den Muschelfischern kurz vor der Landtagswahl die Lizenzen, die noch eine Laufzeit bis 2016 hatten, bis zum Jahr 2026 verlängert. Kurz vor ihrer Abwahl hat sie damit sehenden Auges in Kauf genommen, dass dem Land nun Schadensersatzforderungen seitens der Fischer drohen, die sich auf Zusagen der alten Landesregierung berufen könnten.

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