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22.02.2013

„Wir stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger“

Die Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW hat in der letzten Landtagssitzung beschlossen, den Bürgern mehr Rechte zu gewähren, um auch in Einzelfragen mitbestimmen zu können (Gesetz für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen/ (Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung). Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen, Marlies Fritzen:

Wir stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Hürden, um einen Bürgerentscheid durchzusetzen, werden niedriger. Je größer eine Kommune ist, desto niedriger werden die Mindestbeteiligungsquoten. Zudem darf künftig auch über die Bauleitpläne der Kommunen mitbestimmt werden. Das sind die stärksten Veränderungen bei der ersten großen Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in der Kommunalverfassung.

Die 20 Jahre alten Regelungen in Schleswig-Holstein hatten schon lange keinen Leuchtturm-Charakter mehr. Mit der Reform bringen wir Schleswig-Holstein wieder in das Spitzenfeld bürgerfreundlicher Kommunalverfassungen.

Damit können Bürgerinnen und Bürger stärker als bisher selbst über ihr Leben in der Kommune mitbestimmen und gestalten. Auch bei Bauleitplänen wird künftig Mitbestimmung möglich, so wie es in zwölf anderen Bundesländern längst praktiziert wird. Bis zur Festsetzung des Aufstellungsbeschlusses können BürgerInnen direkt mitentscheiden. In einigen anderen Bundesländern ist das längst üblich, ohne dass die kommunale Welt untergegangen ist. Dort drehen sich 40 Prozent aller Abstimmungen um Bauprojekte.

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