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28.06.2013

Knickschutz ist keine Enteignung

Zur Kritik des Bauerverbandes an den ab morgen in Kraft tretenden neuen Regelungen für einen besseren Knickschutz sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

Die neuen Regelungen zum Knickschutz sind notwendig. Sie schaffen endlich Rechtssicherheit. Knicks sind nach Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten.

Die in den letzten Jahren von immer mehr LandwirtInnen praktizierte Knick-'Pflege' in Form eines direkt am Knickfuß ansetzenden Abschlegelns des Gehölzaufwuchses ist weder fachgerecht noch entspricht sie der traditionellen Form der Knicknutzung. Sie steht im Widerspruch zum Naturschutzrecht. Das ist eine Tatsache, die durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Jahr 2010 in einem Grundsatzurteil bestätigt wurde: Knicks werden durch das „Aufputzen“ in ihrer ökologischen Funktion so stark beeinträchtigt, dass dies einer Teilbeseitigung gleich kommt.

Wenn jetzt diese Praxis unterbunden wird und Knicks besser geschützt werden, handelt es sich dabei keinesfalls um Enteignung, sondern um die Umsetzung einer Verpflichtung, die die FlächeneigentümerInnen bereits jetzt schon haben: Den Erhalt der Knicks mit ihren ökologischen Funktionen. Und, das muss auch gesagt werden, der auch viele LandwirtInnen bereits heute nachkommen.

Überdies erhalten die LandwirtInnen für Knicks auch Direktzahlungen, in ebensolcher Höhe wie für ihre bewirtschafteten Flächen. Wer in einem Maße öffentliche Gelder bekommt wie die Landwirtschaft, der sollte sich auch der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewusst sein.

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