04.10.2013
Weg frei für Sanierung der Lübecker Synagoge
Die Fraktionen von SPD und den Grünen sowie die Abgeordneten des SSW haben sich heute abschließend über die Verwendung der so genannten Zensusmittel für 2014 verständigt - das sind diejenigen 50 Millionen Euro, die Schleswig-Holstein aufgrund eines höheren relativen Bevölkerungsanteils zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich erhält.
Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Marlies Fritzen, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die heute im schlichten Äußeren dastehende Lübecker Synagoge ist eine der wenigen in Deutschland, die die Zeit des Nationalsozialismus überstanden hat und die einzige in Schleswig-Holstein vollständig erhaltene. Nach dem Zwangsverkauf durch die jüdische Gemeinde erfolgte 1939-41 der Umbau der Synagoge zum „Ritterhof“. Die Kuppel wurde abgetragen, die bestehende Fassade entfernt und durch einen ideologisch geprägten Entwurf des städtischen Baudirektors Hans Piper als Backsteinfassade neu errichtet. Die an sich architektonisch-stilistisch simple Fassade ist dabei ausschließlich im baulichen Zusammenhang mit dem jüdischen Bauwerk als besonderes zeitgeschichtliches Dokument zu werten. In der so überkommenen Form ist die Lübecker Synagoge ein einzigartiges Dokument deutscher Geschichte sowohl als religionsgeschichtliches Zeugnis, als auch in seiner Bedeutung in Bezug auf die besonderen politischen Ereignisse in der Zeit des Nationalsozialismus. Aufgrund der jahrzehntelangen eingeschränkten Nutzung besteht für die Synagoge ein erheblicher Sanierungsstau. Land, Stadt und Gemeinde sind sich im Ziel einig und arbeiten zusammen. Und auch der Bund wird in die Restaurierung investieren.
Wichtiges Signal ist dabei: Nicht nur Gedenkarbeit, sondern auch vorhandenes jüdisches Leben wird gefördert.
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