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12.12.2014

Den Tieren eine Stimme geben – mit dem Klagerecht für Tierschutzverbände

Der Landtag Schleswig-Holstein hat heute ein Gesetz zum Tierschutz Verbandsklagerecht beschlossen. Die ostholsteinische Abgeordnete Marlies Fritzen sagt dazu:

Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute beschlossen haben. Das ist ein echter Fortschritt für den Tierschutz in unserem Land. Tiere, die leiden, weil tierschutzrechtliche Mindeststandards nicht eingehalten werden, haben keine Möglichkeit, sich selbst zur Wehr zu setzen.  Ab jetzt können Tierschutzverbände dies für die Tiere tun und auch gerichtlich gegen tierschutzwidrige Zustände vorgehen. Wir geben damit den Tieren eine Stimme. Der Schutz von Tieren ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Damit ist dies Anliegen gleichrangig mit den Grundrechten wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf freie Berufsausübung. Dafür haben Grüne lange gekämpft. Konkrete Folgen hat dies aber bisher viel zu wenig gehabt. Mit dem Klagerecht für Tierschutzverbände ist ein Schritt getan. Für den Umweltbereich gibt es schon länger ein Verbandsklagerecht. Viele erfolgreiche Klagen von Umweltverbänden zum Beispiel gegen naturschutzrechtswidrige Planungen haben dazu geführt, dass der Naturschutz ernster genommen wird.

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