23.01.2015
Doppelzüngigkeit von CDU und FDP
Zur Presseinformation des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki und dem CDU-Abgeordneten Daniel Günther zur festen Fehmarnbelt-Querung sagt die Landtagsabgeordnete aus Ostholstein, Marlies Fritzen:
Die feste Fehmarnbelt-Querung lehnen wir weiterhin ab. Sie macht verkehrlich keinen Sinn. Das volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis ist desaströs.
Dennoch stellen wir fest: Es gibt keine politische Mehrheit gegen das Projekt. Die große Koalition in Berlin hat deutlich gemacht, dass sie den Staatsvertrag nicht in Frage stellt.
Der Landtag hat deshalb heute beschlossen, den Bund an seine Verantwortung für Ostholstein zu erinnern. Wer die feste Fehmarnbelt-Querung will, wie dies die große Koalition in Berlin tut, der muss auch dafür sorgen, dass die Nachteile für die Region minimiert werden.
Die Doppelzüngigkeit von CDU und FDP, mit der wir als Umfaller dargestellt werden, verdreht die Tatsachen und verschleiert das eigentliche Problem. Ostholstein wird zur Transitregion mit allen Belastungen für Mensch und Natur. Vor dieser Wahrheit drücken sich die BefürworterInnen des Projektes – und zwar von Anfang an.
Es ist schon verwunderlich, wie die Opposition vernünftige und verantwortungsbewusste Entscheidungen versucht zu instrumentalisieren.
Im Folgenden der Beschluss des Landtages:
Bund muss Hinterlandanbindung und feste Fehmarnbeltquerung koordinieren
Der Landtag wolle beschließen:
1.Der Bund muss sicherstellen, dass die dänischen und deutschen Verfahren bei der festen Fehmarnbeltquerung und der Hinterlandanbindung koordiniert werden. Unabhängig davon, wie man sich zur Fehmarnbeltquerung positioniert, muss es darum gehen, erhebliche Nachteile für die Region Ostholstein zu vermeiden. Das beinhaltet verstärkte Anstrengungen aufseiten des Bundes.
2.Der Bund wird aufgefordert, die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung vollständig und auskömmlich, an sozialen ebenso wie an ökologischen Belangen orientiert, zu finanzieren. Dazu gehört auch eine verbindliche Perspektive für die Fehmarnsundquerung.
3.Die Landesregierung wird gebeten, auf Bundesebene dafür einzutreten, dass die Finanzierung der Hinterlandanbindung nicht auf Kosten anderer Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein erfolgt.
4.Der Landtag stellt fest, dass das Raumordnungsverfahren des Landes notwendig war, um Nachteile für die Region Ostholstein zu minimieren. Die Landesregierung wird gebeten, die Ergebnisse des Dialogforums in die Planung mit einfließen lassen und sicherzustellen, dass künftig erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren angewandt werden.
Begründung:
Da das Projekt einer festen Fehmarnbeltquerung von Anfang an von Befürchtungen begleitet war, dass der Bund und Dänemark die Interessen Schleswig-Holsteins bzw. der Region Ostholstein vernachlässigen könnten, hält es der Landtag für zwingend, dass sich der Bund zu seiner Verantwortung für eine koordinierte Planung klar bekennt.
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