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25.08.2015

Mehr Sachlichkeit und mehr Naturschutz tut not

Zur Kritik des Bauernverbandes und des Landesjagdverbandes an der geplanten Landesnaturschutzgesetzesnovelle, sagt die naturschutzpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen: 

Bauern, Jäger und Landbesitzer versuchen den Sturmlauf gegen ein modernes Naturschutzgesetz und merken dabei gar nicht, dass sie längst mit dem Rücken zur Wand stehen. Die gesellschaftliche Akzeptanz ihnen gegenüber schwindet in dem Maße, wie sie zwar in Sonntagsreden ihre Naturliebe hoch halten, im alltäglichen Handeln aber nichts mehr davon wissen wollen. Stattdessen flüchten sie in die ideologischen Schützengräben des letzten Jahrhunderts.

Dagegen stehen die Fakten (nachzulesen im Jagd- und Artenschutzbericht des Landes):

  • 19 von 59 Säugetierarten in Schleswig-Holstein finden sich auf der Roten Liste, 14 davon gelten als stark gefährdet. Das macht einen Anteil von 24 Prozent aller bei uns heimischen Säugetierarten aus. Selbst der Igel wurde neuerdings auf die so genannte Vorwarnliste aufgenommen. Ohne Verbesserung seiner Lebensräume wird auch er im Bestand akut gefährdet sein.
  • 55 Prozent aller bei uns vorkommenden Wildbienen sind gefährdet. Ein knappes Viertel der hier heimischen Arten ist bereits ausgestorben. Wildbienen sind die am meisten gefährdete Tiergruppe. Dabei sind 80 Prozent aller für unsere Ernährung wichtigen Kulturpflanzen auf ihre Bestäubungsleistung angewiesen.
  • Der Rückgang der Wiesenvögel ist seit Jahrzehnten dramatisch. Allerweltsvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe verschwinden aus unserer Landschaft. Sie sind traurige Symbole für den Artenrückgang. Auch die Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt kann ein Klagelied darüber singen.

Hauptursache für den Verlust von Arten ist die Intensivierung der Landnutzung. Lebensräume wie Grünland verschwinden, Nahrungsquellen wie Blütenpflanzen ebenso. Dabei zeigt das Beispiel der Bienen, wie auch wir Menschen existenziell auf die Natur angewiesen sind.

Beim Jagdrecht setzt die Gesetzesnovelle die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes um, wonach sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen auf ihren eigenen Flächen die Jagd unterbinden können. Auch wenn es ihm nicht passt, kann sich der Landesjagdverband ebenso wenig wie die Landesregierung darüber hinweg setzen.

Die Klagen der LandbesitzerInnen gegen das so genannte Jedermannsrecht kennen wir schon aus der Diskussion um das Betretungsrecht im Wald. Hier hat es zu keinerlei Problemen geführt. Drachen steigenlassen auf abgeernteten Äckern und eine gegenüber heute vielfältige und artenreiche Landschaft gehört für viele von uns zu den Kindheitserinnerungen. Das Artensterben kam nachher durch Monokultur und Industrialisierung der Landwirtschaft und nicht durch Kinderfüße auf Stoppelfeldern.

Also: mehr Sachlichkeit und mehr Naturschutz tut dringend not.

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