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25.11.2020

Bunte Blumen statt Einheitsgrau

Zum Erlass des Innenministeriums zum Umgang mit Schottergärten sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein, Marlies Fritzen:

 

Zersiedlung und intensive Nutzung der Landschaft sind Treiber des Artenschwundes. Gleichzeitig bieten naturnah gestaltete Gärten und Grünflächen in Siedungsgebieten Lebensräume für Vögel, Insekten und andere Kleinlebewesen. Darum beobachten wir den Trend zu pflegeleichten, aber lebensfeindlichen Schottergärten und eine schleichend zunehmende Versiegelung der nicht bebauten Bereiche in Wohngebieten mit Sorge. Ich begrüße die Klarstellung des Innenministeriums zum Paragraph 8 der Landesbauordnung, der eine Regelung zum Umgang mit nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke enthält. Demnach sind Schottergärten keine Grünflächen und daher nicht zulässig. Die Bauaufsichtsbehörden sind gehalten, stärker als bisher auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten. Darüber hinaus haben Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen einer Ortsgestaltungssatzung oder durch Festsetzungen in B-Plänen Einfluss auf die Gestaltung zu nehmen. Bunte Blumen statt Einheitsgrau, das hilft unserer heimischen Flora und Fauna und dient ebenso der Aufwertung des Wohnumfelds. Ich würde mich freuen, wenn die Kommunen von dieser Möglichkeit vermehrt Gebrauch machen.

Link: Erlass zu Schottergärten November 2020

 



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